- frei geben
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I 〈Zusammen- u. Getrenntschreibung〉1. in Freiheit setzen (Sklaven), entlassen2. beurlauben3. etwas \frei geben zugänglich machen, wieder öffnen (Weg)● er wollte sich scheiden lassen, aber seine Frau hat ihn nicht freigegeben / frei gegeben; die gesperrte Straße (wieder) für den Verkehr \frei geben; ich habe mir heute von meinem Chef eine Stunde \frei geben lassenII 〈nur Zusammenschreibung〉 etwas freigeben die Beschränkung, Sperre für etwas aufheben (Akten, beschlagnahmtes Vermögen) ● der Film wurde für Jugendliche nicht freigegeben; ein Buch zum Druck freigeben (nach Zensur); ein neues Arzneimittel zu, für den Verkauf freigeben
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1.a) aus der Haft od. aus einer Bindung entlassen; jmdm. die Freiheit [wieder]geben:einen Gefangenen f.;b) nicht mehr zurückhalten, zur Verfügung stellen:die Akten wurden freigegeben;ein Haus zum Abriss f.;der Schiedsrichter gibt den Ball frei (Fußball; lässt das Spiel nach einer Unterbrechung fortsetzen).2. der Öffentlichkeit, dem freien Gebrauch übergeben:eine Straße für den Verkehr, einen See für Wassersportler f.;Ü das Fenster gibt den Blick auf die Berge frei (lässt die Berge ungehindert sichtbar werden).3. Freizeit gewähren, Urlaub geben:wegen der Hitze hatte die Lehrerin ihnen freigegeben.
Universal-Lexikon. 2012.